Sparen Sie bares Geld durch einen Auftrag an unsere Werkstätten
Der Gesetzgeber hat gemeinnützig anerkannten Institutionen nach §142 SGB IX Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Von der Arbeitsleistung können 50% auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden, gemäß §140 SGB IX (Sozialgesetzbuch neun). Unternehmen, die über 20 oder mehr Arbeitsplätze verfügen, haben nach § 5 SchwbG wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe staffelt sich für Betriebe mit mehr als 59 Arbeitsplätzen wie folgt:
Ein Rechenbeispiel: Für einen Betrieb mit 600 Arbeitsplätzen ergeben sich insgesamt 30 Pflichtplätze. Sind nur 6 Pflichtplätze, also |
Kontakt HPCA
![]() Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder schicken Sie uns eine E-Mail. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
weiter
HPCA Forum
Gerne schicken wir Ihnen unverbindlich ein Exemplar der Zeitschrift "HPCA Forum".
weiter
Das Augustinum
Bereits seit 1968 betreibt das Augustinum das Heilpädagogische Centrum. Lesen Sie mehr über die Augustinum Gruppe.
weiter
|
|
|
© 2012 Augustinum |