Sparen Sie bares Geld durch einen Auftrag an unsere WerkstättenAusgleichsabgabeUnternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sind per Gesetz verpflichtet, 5% Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen Sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine gestaffelte Ausgleichsabgabe ein.Sie können mit Aufträgen an WfbM die Ausgleichsabgabe reduzieren. Werkstätten, die nach § 142 SGB IX anerkannt sind, dürfen im Rechnungsbetrag Ihre Arbeitsleistung ausweisen. Davon können Sie 50% auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen und damit bares Geld sparen, wie Sie aus unserem Rechenbeispiel ersehen können. WfbM helfen Ihnen auch als Endverbraucher Steuern zu sparen, denn sie berechnen Ihnen als gemeinnützige Einrichtungen lediglich den verminderten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7%. RechenbeispielSie beschäftigen 80 Mitarbeiter. Sie sollten 4 Plätze besetzen, aber haben nur 1 als behindert anerkannten Mitarbeiter. Ihre monatliche Belastung durch die zu zahlende Ausgleichsabgabe: 780,00 ¤. |
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