Wohnstätten Aufnahme
Aufnahme in eine Wohnstätte
In die Wohngruppen des HPCA können Frauen und Männer mit einer Behinderung aufgenommen werden, die in einer Gemeinschaft leben können und wollen. Tagsüber arbeiten die Bewohner in den Werkstätten oder Förderstätten des HPCA, in Einzelfällen auch in Betrieben außerhalb.
Voraussetzungen für die Aufnahme
- Bestehende Tagesstruktur (z.B. in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung)
- Kostenübernahme, in der Regel durch den zuständigen Sozialhilfeträger (z.B. Bezirk Oberbayern)
- wesentliche geistige oder Mehrfachbehinderung